Schülerunfallversicherung
Alle Kinder sind während des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesem/n im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse NRW versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.